Festzuschuss-System
Ab dem 01.01.2005 wurde im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz das Festzuschuß-System eingeführt. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass gesetzlich versicherte Personen, unabhängig von der Art der Versorgung, immer den gleichen Betrag von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das alte System der prozentualen Regelung fällt damit weg. Der Vorteil für den Patienten liegt in der größeren Wahlmöglichkeit. So erhält der Patient, z.B. bei einer Implantatversorgung, einen Beitrag seiner Krankenkasse, den er vor dieser Regelung nicht bekommen hätte.
In den meisten Fällen wird sich an den Kosten für den Patienten nichts ändern. Auch die Qualität der Zahnersatzversorgung wird im neuen Festzuschusssystem erhalten bleiben. Ob es bei einer gewählten Therapie teurer wird muss im Einzelfall entschieden werden.
Die Bonusregel hat weiterhin Bestand: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20%, nach zehn Jahren um 30%.
Grundsätzlich unterscheidet man die Regelversorgung, welche im Grunde genommen die von die „Kassenversorgung“ darstellt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine andere Therapie zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht damit nicht verloren. Man unterscheidet zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet.
Zahnzusatzversicherungen
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist vielfach eine sinnvolle Investition. Dabei sind die am Markt angebotenen Versicherungen sehr unterschiedlich und nur schwer miteinander zu vergleichen.
Generell ist es sinnvoll, sich zunächst bei seinem Zahnarzt über den Zustand seiner Zähne zu informieren. Welche Dinge werden in Zukunft auf mich zu kommen, mit welchen finanziellen Belastungen habe ich ungefähr zu rechnen? Welche zahnmedizinischen Erkrankungen liegen bei mir vor? Sie können uns gerne fragen, wir möchten Ihnen gerne behilflich sein!
Bei folgenden Patienten, kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein:
- Patienten mit Parodontose, da evtl. Zahnverlust droht
- viele bereits wurzelbehandelte Zähne
- viele stark gefüllte Zähne
Besonders wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung auch Leistungen erstattet, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen (z.B. Implantate, professionelle Zahnreinigungen).
Folgende Leistungen einer Zahnzusatzversicherung sind sinnvoll:
- Zahnersatz
- Implantate (einschließlich Knochenaufbau)
- funktionsanalytische Maßnahmen
- keramische Vollverblendungen von Kronen u. Brücken (auch an den hinteren Backenzähnen)
- Inlays (laborgefertigte Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik)
- aufwendige Wurzelbehandlungen
- professionelle Zahnreinigung
Häufig werden Zahnzusatzversicherungen im Paket mit anderen Leistungen wie Brillen, Krankentagegeld angeboten. Sie sollten sehr genau prüfen, ob Sie diese Zusatzangebote wirklich benötigen.
Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen wurde bereits ein konkretes Angebot gemacht, überprüfen wir dieses und helfen Ihnen gerne weiter!