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Der Gesetzgeber sieht seit dem 1. Januar 2004 für alle Erwachsenen ab 18 eine Kassengebühr von 10 € pro Quartal vor, die beim Besuch in der Praxis fällig und von uns an Ihre Krankenkasse abgeführt wird.
Ausnahmen
- wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
- wenn Sie zweimal pro Jahr zur Untersuchung kommen und zusätzlich außer dem Entfernen von Zahnstein sowie eventuell notwendiger Röntgenaufnahmen keine Leistung anfällt. Eine weitere Neuerung betrifft das Entfernen des Zahnsteines: Nur noch eine Behandlung pro Jahr wird von der Krankenkasse übernommen. Sind weitere „Zahnsteintermine“ notwendig, so sind diese selbst zu zahlen.
- wenn Sie als Notfall einen zweiten Zahnarzt im selben Quartal aufsuchen.
Sie haben noch Fragen dazu? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
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