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ab dem 01.01.2005 wurde im Bereich der Versorgung mit Zahnersatz das Festzuschuß-System eingeführt. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass gesetzlich versicherte Personen unabhängig von der Art der Versorgung immer den gleichen Betrag von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das alte System der prozentualen Regelung fällt damit weg. Der Vorteil für den Patienten liegt in der größeren Wahlmöglichkeit. So erhält der Patient z.B. bei einer Implantatversorgung einen Beitrag seiner Krankenkasse, den er vor dieser Regelung nicht bekommen hätte.
In den meisten Fällen wird sich an den Kosten für den Patienten nichts ändern. Auch die Qualität der Zahnersatzversorgung wird im neuen Festzuschusssystem erhalten bleiben. Ob es bei einer gewählten Therapie teurer wird muss im Einzelfall entschieden werden. Die Bonusregel hat weiterhin bestand: Wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20%, nach zehn Jahren um 30%.
Grundsätzlich unterscheidet man die Regelversorgung, welche im Grunde genommen die von die „Kassenversorgung“ darstellt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine andere Therapie zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht damit nicht verloren. Man unterscheidet zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet.
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